Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kletterbetrieb

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedindungen (in Folge AGB genannt) werden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Österreichischen Alpenverein Sektion „Austria“ Freizeit Aktiv Ges.m.b.H. (Rotenturmstrasse 14, 1010 Wien, Firmenbuchnummer: 103628w), wenn Sie ein Eintrittsticket lösen oder sich für einen Kurs anmelden.

Die Kletteranlage Klosterneuburg ist berechtigt diese AGB und die Hallenordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB und der neuen Hallenordnung und Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

Öffnungszeiten

Die Kletteranlage Klosterneuburg ist Mo – Fr von 14 – 22 Uhr, außerdem Sa, So und Feiertag von 9 – 22 Uhr geöffnet. Die Kletteranlage Klosterneuburg behält sich das Recht vor, diese Öffnungszeiten zu verändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

Eintritt

Der Eintrittspreis ist immer vor dem Klettern zu bezahlen!

Anforderungen Kletterbetrieb

Zur Nutzung der Kletteranlage Klosterneuburg setzen wir voraus, dass Sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden, Sie unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden und in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.

Verhaltensrichtlinien und Haftung

Das Klettern ist eine gefährliche Sportart und mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden.

Das Klettern erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht. Das eigenständige Klettern und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kletteranlage Klosterneuburg erfolgt auf eigene Gefahr.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist den Bestimmungen der Hallenordnung unbedingt Folge zu leisten. Die Hallenordnung ist im Eingangsbereich, in den Garderoben und in der Kletterhalle gut sichtbar angeschlagen.

Jede/r Besucher/in akzeptiert durch seine/ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Hallenordnung der Kletteranlage Klosterneuburg. Für Unfälle und sonstige Schäden während aller Veranstaltungen sowie auf Wegen zu und von den Kletterveranstaltungen wird Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht übernommen.

Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Kletteranlage Klosterneuburg vor, einen Betrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

Haftung Wertgegenstände

Die Kletteranlage Klosterneuburg haftet nicht für Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern usw. Wir empfehlen in den Garderoben keine Wertgegenstände zurückzulassen.

Adressänderungen

Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend mit.

Datenschutz

Die Kletteranlage Klosterneuburg hat von den Besucher/innen und Kursteilnehmer/innen und Bezieher/innen des Newsletter Kundendaten gespeichert. Eine Übermittlung solcher Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen (Information gemäß Datenschutzgesetz). Wir verkaufen Ihre Daten nicht an Dritte.

Eintrittskarten

Sämtliche Eintrittskarten (Einzelticket, 3-Stunden-Karte, Saison- und Jahreskarte, usw.) sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Beim Kauf einer 2 bzw. 3 Stunden Karte werden automatisch weitere 30 Minuten für das Umziehen und Duschen eingerechnet.

Verlust von Eintrittskarten

Bei Verlust von Eintrittskarten kann ein Ersatz nur bei Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige gewährt werden.

Rauchverbot

Bitte beachten Sie das Rauchverbot im gesamten Bereich der Kletteranlage Klosterneuburg (auch am WC und bei geöffneten Fenstern).

Mitteilung von Mängeln

Sollten im Kursbetrieb oder bei der Benutzung der Kletteranlage Klosterneuburg Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss der Kurseinheit, bzw. am Ende der jeweiligen Benutzung der Kletterhalle, direkt der Kletteranlage Klosterneuburg in Form IhrerBeschäftigten mitzuteilen, um eine sofortige Behebung der Mängel zu ermöglichen.

Wird diese Mitteilung unterlassen, erlischt der Gewährleistungsanspruch nicht, dem/r Benutzer/in, der/m Kursteilnehmer/in kann allerdings unter diesen Voraussetzungen ein Mitverschulden angerechnet werden.

Sektorensperre

Für den Kursbetrieb, Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, die Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletteranlage Klosterneuburg zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden.

Diese Sperren werden rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen seitens der Benutzer/innen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Benutzung eines oder mehrerer bestimmter Wandteile der Kletteranlage Klosterneuburg begründet.

Kursbetrieb

Anforderungen Kursbetrieb

Die Teilnahme an Kursen in der Kletteranlage Klosterneuburg setzt voraus, dass Sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und Sie unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden und in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.

Verhaltensrichtlinien und Haftung

Die Teilnahme an Kletterkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Während des Kursbetriebes haben die Teilnehmer den Anweisungen und Anleitungen des Kursleiters Folge zu leisten.

Anmeldebedingungen

Anmeldeschluss ist 1 Woche vor Kursbeginn. Die Anmeldung kann mittels des Kursanmeldeformulars schriftlich, per Fax oder per Email erfolgen.

Wenn die erforderliche MindesteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

Nach Erhalt der Kursanmeldungen versenden wir eine Auftragsbestätigung und bei Anmeldungen per Email zusätzlich eine Kopie der AGB´s.

Mit dieser Auftragsbestätigung wird die Anmeldung verbindlich und die Pflicht zur Zahlung des gesamten Kursbeitrags begründet.

Teilnahmevoraussetzungen

Für manche Kurse werden im Kursprogramm Voraussetzungen zur Teilnahme definiert. Diese werden im Kursprogramm deutlich angegeben – es ist den Kursleiter/innen vorbehalten, Sie von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

In diesem Fall können Sie auf einen anderen Kurs umbuchen, für den Sie die Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls wird Ihnen der Kursbeitrag in Form einer Gutschrift aliquot, jedoch höchstens 90%, gutgeschrieben.

Kursbeitrag

Die Kursgebühren sind im Kursprogramm bei den jeweiligen Kursen angegeben. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach Einlangung der Zahlungen.

Der Kursplatz ist erst nach Eingang des Kursbeitrages und unserer Anmeldebestätigung verbindlich reserviert.

Der Kursbeitrag ist per Erlagschein, per Online-Überweisung oder bar bei unserer Kassa spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu bezahlen – bitte beachten Sie bei Einzahlungen per Erlagschein, dass es einige Tage dauern kann, bis Ihre Einzahlung bei uns eingeht.Die Buchungsbelege/Einzahlungsbestätigungen sind zur ersten Kurseinheit mitzubringen. Anmeldungen, die nach Kursbeginn erfolgen, ziehen keinen Anspruch auf Reduzierung des Kursbeitrags nach sich.

Rücktritt

Eine Stornierung ist nur bei der Kletteranlage Klosterneuburg direkt möglich – nicht bei den Kursleiter/innen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr von 10% zu bezahlen, bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Tagen vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr von 50 % zu bezahlen.

Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Kurstag selbst sind 100% der Kurskosten fällig.

Falls ein Kurs von der Kletteranlage Klosterneuburg abgesagt wird, wird der Kursbeitrag rückerstattet, falls die Absage während des Kursbetriebs erfolgt, wird der Kursbeitrag aliquot rückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.Die Rückerstattung erfolgt spätestens 6 Wochen nach Kursbeginn. Ein Wechsel des/der Kursleiter/in sowie die Zusammenlegung von Kursen begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

Sollte ein Kurs nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen nicht besucht worden sein, wird die restliche Kursgebühr (abzüglich der bereits konsumierten Stunden) refundiert.

Bei nachweislich triftigen Gründen können wir gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung die Kursgebühr aliquot, höchstens aber 90%, in Form einer Gutschrift rückvergüten.

Bei Umbuchungen auf einen anderen Kurs entfällt die Stornogebühr, wir müssen aber eine Bearbeitungsgebühr von 10% in Rechnung stellen.

Nachträglich entschuldigte Stunden können nicht rückvergütet werden. Sollten einzelne Übungseinheiten versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Programmänderungen

Die Kletteranlage Klosterneuburg behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programms oder der Kursleiter/innen vorzunehmen bzw. Kurse oder Veranstaltungen gänzlich entfallen zu lassen. Druckfehlerberichtigungen sind vorbehalten.

Beaufsichtigung

Kinder sind vor und nach jedem Kurs von einer/m Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.

Klosterneuburg, Jänner 2021